Rutsch­hemmungs­messung

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Unsere Leistungen

  • Beurteilung der Rutschsicherheit
    von Fußböden
  • BGI/GUV-I 8687 (01-2011) Bewertung der
    Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
  • DIN EN 16165:2021-12 – Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren;
    Deutsche Fassung EN 16165:2021
  • DIN EN 13893 – Messung des Gleitreibungskoeffizienten von trockenen Belagsoberflächen
  • Prüfung und Bewertung der Rutschhemmung
    von Bodenbelägen vor Ort
  • Bestimmung der rutschhemmenden
    Eigenschaft naßbelasteter Barfußbereiche
  • Prüfung von Fußböden in Arbeitsräumen
    und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
  • Prüfung von Bodenbeläge aus Naturwerkstein
    mit rutschhemmenden Eigenschaften

Messung und Bewertung der Rutschhemmung und Gleitreibung von Bodenbelägen – Tribometer Prüfung nach DIN EN 16165:2021

 

Bei der Herstellung von Bodenbelägen werden sogenannte „R-Klassen“ ausgewählt, um eine gewünschte Rutschhemmung zu erreichen. Diese R-Klassen werden vor dem Verlegen im Labor zertifiziert. Dazu wird der mit Maschinenöl behandelte Belag mit Arbeitsschuhen begangen und die Rutschsicherheit gemessen. In der Praxis hingegen werden Bodenbeläge mit normalen Straßenschuhen begangen, die Gummi oder Ledersohlen besitzen. Umso wichtiger ist es, Bodenbeläge vor ihrer Nutzung auf ihre konkrete Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.

Ferner kann die rutschhemmende Eigenschaft des Belages während der Nutzung und durch falsche Pflege verloren gehen. Daher sollte der Belag in geeigneten Abständen oder bei Bedarf geprüft werden.

Unfälle durch Ausrutschen auf glatten Fußböden ist eine der häufigsten Unfallursachen. Um Unfälle zu verhindern, können Bodenbeläge durch uns auf ihre Rutschsicherheit prüfen lassen. Ist es zu einem Rutschunfall gekommen, können wir mit einer Gleitreibungs-Messung prüfen, ob der Belag ursächlich für den Unfall verantwortlich ist.

 

Wir empfehlen Ihnen die Gleitreibungs-Messung, wenn der Fußbodenbelag
1. unmittelbar verlegt worden ist,
2. nach erfolgter Einpflege des Fußbodens,
3. alle 3 Jahre während der Nutzung des Fußbodenbelages und
4. nach Sturzunfällen durch Ausrutschen.

Rutschhemmungsprüfung mit dem GMG-200

Als Bausachverständige bieten wir Ihnen professionelle Rutschhemmungsprüfungen von Bodenbelägen mit dem mobilen Messgerät GMG 200 an. Die Prüfung erfolgt nach den aktuellen Normen und Vorgaben und ist sowohl für Bestandsobjekte als auch für Neubauten geeignet.

Das GMG-200 ist ein präzises, mobiles Messgerät zur Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten („μ-Wert“) von Bodenbelägen. Es misst die Rutschfestigkeit nach den relevanten Normen (u. a. DIN EN 16165, DIN EN 13893, DIN 51131) und ist ideal für die objektive Bewertung der Rutschgefahr direkt vor Ort.

  • Festlegung der Messstellen nach Sichtung der kritischen Bereiche
  • Reinigung und ggf. Benetzung der Prüffläche mit Gleitmittel (z. B. Natriumlaurylsulfat-Lösung)
  • Durchführung von fünf Einzelmessungen pro Messreihe mit dem GMG 200 bei konstanter Geschwindigkeit
  • Erstellung eines Prüfprotokolls und Gutachtens mit Bewertung und ggf. Empfehlungen

🟢 μ ≥ 0,45

Uneingeschränkt betriebstauglich

🟡 μ ≥ 0,30 – < 0,45

Tauglich, evtl. Maßnahmen nötig

🔴 μ < 0,30

Kritisch – Maßnahmen erforderlich

  • Öffentliche Gebäude (Schulen, Kitas, Behörden)
  • Gewerbe- und Industrieflächen
  • Wohngebäude und Mehrfamilienhäuser
  • Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser
  • Nassbereiche (Sanitär, Schwimmbäder)

  • Objektive, normgerechte Messung der Rutschhemmung
  • Vermeidung von Unfällen und Versicherungsschäden
  • Nachweis der Verkehrssicherungspflicht
  • Rechtssichere Dokumentation und Gutachten
  • Beratung zu möglichen Verbesserungsmaßnahmen

    Schnellkontakt

    Spamschutz

    Einwilligung

    Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@carsten-iwan.de senden.

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